Zum Inhalt springen
Diese Seite ist eine maschinelle Übersetzung. Zum deutschen Original
Patio 13Schule für Straßenkinder
Archiv 2002–2012 Suchen

Studienberatung (4)

Hartwig Weber

STUDIENBERATUNG

Im Studiengang für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
Die GHPO I vom 31. Juli 1998 schreibt in § 7 eine Zwischenprüfung vor. Diese wird in der Regel bis zum Ende des zweiten Semesters abgeschlossen. Die Zwischenprüfung muss spätestens bis zum Ende des vierten Semesters bestanden sein.
Im Fach Evangelische Theologie / Religionspädagogik wird die Zwischenprüfung nicht als mündliche oder schriftliche Prüfung abgelegt, sondern besteht aus der Vorlage von qualifizierten, d. h. benoteten, Leistungsnachweisen, die im Grundstudium (1. und 2. Semester) erworben werden.
Evang. Theologie als 1. oder 2. Fach (Studienordnung § 66 Abs. 1 Ziffer 1 bis 3)
Es sind drei benotete Leistungsnachweise zu erbringen. Diese werden in folgenden drei verbindlich festgelegten Lehrveranstaltungen erworben:
1. Einführung in das Studium der Theologie
2. Einführung in die Methoden der Auslegung des Alten und Neuen Testaments
3. Einführung in systematisch-theologische und religionswissenschaftliche Fragestellungen und Methoden
Diese Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis unter "Grundstudium" aufgeführt.

im Studiengang für das Lehramt an Realschulen
Die RPO I vom 16. Dezember 1999 schreibt in § 7 eine Zwischenprüfung vor. Diese wird in der Regel bis zum Ende des zweiten Semesters abgeschlossen. Die Zwischenprüfung muss spätestens bis zum Ende des dritten Semesters bestanden sein.
Im Fach Evangelische Theologie / Religionspädagogik wird die Zwischenprüfung nicht als mündliche oder schriftliche Prüfung abgelegt, sondern besteht aus der Vorlage von qualifizierten, d. h. benoteten Leistungsnachweisen, die im Grundstudium (1. und 2. Semester) erworben werden.
Evang. Theologie als 1. oder 2. Fach (Studienordnung § 42 Abs. 1 Ziffer 1 bis 3)
Es sind drei benotete Leistungsnachweise zu erbringen. Diese werden in folgenden drei verbindlich festgelegten Lehrveranstaltungen erworben:
1. Einführung in das Studium der Theologie
2. Einführung in die Methoden der Auslegung des Alten und Neuen Testaments
3. Einführung in systematisch-theologische und religionswissenschaftliche Fragestellungen und Methoden
Diese Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis unter "Grundstudium" aufgeführt.

im Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen
Die GHPO I vom 31. Juli 1998 schreibt in § 7 eine Zwischenprüfung vor. Diese wird in der Regel bis zum Ende des zweiten Semesters abgeschlossen. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für den Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen.
Im Fach Evangelische Theologie / Religionspädagogik wird die Zwischenprüfung nicht als mündliche oder schriftliche Prüfung abgelegt, sondern besteht aus der Vorlage von qualifizierten, d. h. benoteten Leistungsnachweisen.
Evang. Theologie / Religionspädagogik als Unterrichtsfach
Es sind insgesamt zwei benotete Leistungsnachweise zu erbringen. Dafür können zwei aus den folgenden drei Lehrveranstaltungen gewählt werden:
1. Einführung in das Studium der Theologie
2. Einführung in die Methoden der Auslegung des Alten und Neuen Testaments
3. Einführung in systematisch-theologische und religionswissenschaftliche Fragestellungen und Methoden
Diese Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis unter "Grundstudium" aufgeführt.