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Forschungsprojekt I: Hexenprozesse gegen Kinder:

Hartwig Weber

FORSCHUNGSPROJEKTE

Forschungsprojekt "Hexenprozesse gegen Kinder"

Ergebnisse:

Ausgehend von der Analyse von Kinderhexenprozessen in der Reichsstadt Reutlingen (um 1660) wurden vor allem die spektakulären Kinderprozesse in Calw (1683), Mora (1669), Leonberg (1683), Salzburg (1675 - 89) und Salem (1692) untersucht, um den besonderen Stellenwert von Kinderhexenprozessen innerhalb der Geschichte der europäischen Hexenverfolgungen des 17. Jahrhunderts bestimmen zu können. Dabei konnten folgende Ergebnisse erarbeitet werden:

- Die Geschichte der Kinderhexenprozesse zeigt eine charakteristische Entwicklung: Zunächst waren die Kinder bei der Auslösung von Hexenprozessen nur passiv - als angeblich vom Schadenszauber einer Hexe Betroffene - beteiligt. Dies trifft für die großen Verfolgungen des 14. und frühen 15. Jahrhunderts in Frankreich und der Schweiz zu. Beim Übergang vom 15. zum 16. Jahrhundert tritt jedoch neben das Kind als bedrohtes, geschädigtes, getötetes und geopfertes Objekt von Schadenszauberei die Vorstellung hexerischer und zaubermächtiger Kinder. Überall breitet sich der Glaube an acht-, zehn-, zwölfjährige Kinderhexen aus. (Malleus maleficarum, 1487; Silvester Prierias, 1521)

- Gegen Ende des 16. Jahrhunderts treten zahllose ("besessene") Kinder als Denunzianten von Hexen auf, bezeichnen sich selbst (freiwillig) als Hexen und bringen zahlreiche Prozeßlawinen in Gang. Jetzt wird die Frage der Behandlung Minderjähriger in Hexenprozessen juristisch vordringlich. (z.B. Binsfeld, 1589)

- Kinder spielen eine aufsehenerregende Rolle in Hexenprozessen. Denunziationen und Prozeßfolgen gehen von Schulen, Internaten, Waisenhäusern, Spitälern aus.

- Ende des 17. Jahrhunderts und im 18. Jahrhundert treten Kinder bei Hexenverfolgungen in einzelnen Gegenden ganz in den Vordergrund. Ihr Anteil an den Verfolgungsopfern nimmt beachtlich zu.

- "Überführte" Kinder werden meist durch intensivierte religiöse Erziehung "bestraft". Viele Kinder werden jedoch hingerichtet. In Österreich und andernorts versucht man der Plage der Bettelkinder dadurch Herr zu werden, daß man diese Kinder obendrein als Hexen denunziert, um sie so leichter verfolgen und ausrotten zu können. Bis weit ins 18. Jahrhundert hinein werden "Zauberbuben" hingerichtet.

- Noch die allerletzten Hexenprozesse (1758, 1775, 1782) kommen auf Anschuldigungen von Kindern hin in Gang.

Das Forschungsprojekt untersuchte nicht nur Spezifica von Kinderprozessen im Gesamt der Hexenverfolgungen, sondern darüber hinaus auch Lebensumstände und "Biographien" von einzelnen Kindern, die in Prozesse verwickelt waren. Dadurch konnte Aufschluß gewonnen werden über Schicksale, Umfeld und religiöse Sozialisation einer bestimmten Gruppe von Kindern während der frühen Neuzeit: der "Kinderhexen".

- Kinder denunzierten sich in der Regel selbst, indem sie innerhalb des traditionellen und von seiten der Kirchen wie der Theologien bearbeiteten Hexenmusters agierten, das sie allerdings für ihre Zwecke umgestalteten.
- Bei der Analyse von Kinderhexenprozeßakten konnte nachgewiesen werden, daß sich je individuelle lebensgeschichtliche Erfahrungen dieser Kinder in ihren Glaubensvorstellungen von Hexen, Dämonen und Teufeln einerseits und in ihren Denunziationen (z.B. der Eltern) andererseits spiegeln.

- Die Kinderhexenprozesse stellen eine spezifische Weise der Auseinandersetzung von Kirchen und Obrigkeiten mit normabweichenden Kindern dar. Sie zeigen beispielhaft zentrale Inhalte, Ziele und Methoden religiöser Erziehung und christlicher Unterweisung auf. Das Forschungsprojekt konnte nachweisen, daß die in den Prozeßakten tradierten Äußerungen der Kinderhexen - oft anstößige sexuelle Phantasien durchsetzt mit antireligiöser Aggression gegen die Kirche und ihre Repräsentanten - Züge eine Revolte gegen die vehementen Erziehungsanstrengungen von Kirchen und christlichen Obrigkeiten zu Beginn der Neuzeit aufweisen.

Um Aufschluß über Stellung und Funktion des Kindes in Mythologie und Theologie der Hexe zu gewinnen, wurde der Kumulativbegriff der Hexe in seine einzelnen Bedeutungskomplexe zerlegt. Daraufhin konnte jede mythologische Teilvorstellung - Göttin, Dämon, Nachtfahrende, Zauberin, Ketzerin usw. - unter der Fragestellung von Beziehung/Nähe zwischen Kind und Hexe untersucht werden. Dabei zeigte sich folgendes:

- In der Geschichte der Religionen wie in derjenigen des Christentums stößt man immer wieder auf das Phänomen, daß die jeweiligen Feindbilder gegnerischer Gruppen mit kinderkannibalischen Attributen aufgewertet werden. So hat die periodische Verlebendigung des kinderkannibalischen Phantasmas seit den Zeiten frühester Verfolgungen von Ketzern über Kreuzzüge, Judenprogrome, Kolonisierung der "Neuen Welt" bis hin zur Vernichtung der Hexen eine breite Blutspur hinterlassen.

- Religionswissenschaftlich gesehen, nimmt das Bild der kindermordenden und kinderverschlingenden Hexe das uralte Motiv des Kinderopfers wieder auf. Spuren des Kinderopfers, das auf die Kommunikation des Menschen mit dem Transzendenten zielt, finden sich im jüdischen Passah, in den Mysterienfeiern gnostischer Sekten wie im Abendmahl der Christen. Mit demselben Motiv wurden projektiv auch Juden, Zigeuner, Ketzer und Hexen bedacht. Das Opfer, das elementare Schreckerfahrung des Menschen religiös beschwört und bannt, wandelt sich als vorgestellte Glaubenspraxis von Gegnern und Abweichlern von der eigenen Überzeugung zu einem Szenarium des Schreckens: So entsteht das christliche Phantasma des Sabbats von Ketzern und Hexen, die Kinder stehlen, fressen und opfern.

Unter dem Thema "Kinderhexen im alten Württemberg wurden die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Hexenprozesse gegen Kinder" vertieft werden. Zum ersten Mal liegt nun eine Studie vor, die sämtliche, in einer Region stattgefundenen Kinderhexenprozesse analysiert. Um zu einem genauen Überblick über das Vorkommen von Kinderhexenprozessen in dieser Region zu gelangen, wurde eine annähernde Vollerhebung der nachweisbaren Erwachsenen- und Kinderhexenprozesse im Fürstentum Württemberg vorgenommen. So ließen sich zeitliche Häufungen, Verlaufsstrukturen, Dauer und regionale Verteilung der Kinderhexenprozesse feststellen. Darüber hinaus war eine Vertiefung der Analyse sozialer und individueller Lebenssituationen der in Prozesse involvierten Kinder das Ziel dieser Forschung. Die lebenssituativen Untersuchungen waren auf möglichst detailgenaue Informationen angewiesen; deshalb wurde das Aktenmaterial von etwa 45 Kinderhexenprozessen transkripiert. Die handschriftlichen Akten mancher Prozesse umfaßten mehrere Hundert Seiten. Erst deren Transkription erlaubte einen ausreichend fundierten qualitativ-analytischen Zugriff.

Dabei konnte Aufschluß gewonnen werden über:
1. die quantitative Verteilung von Kinderhexenprozessen in der Region;
2. über Schicksal, Lebensumstände, Glaubensvorstellungen betroffener Kinder;
3. über Zusammenhänge zwischen biographischen Daten und exzessivem Denunzieren (z.B. allernächster Angehöriger oder gar der eigenen Eltern);
4. über Wechselbeziehungen zwischen moralischer und religiöser Erziehung auf der einen Seite und Verweigerungshaltung der Kinderhexen auf der anderen Seite.

In einem quantifizierenden Überblick des Aktenbestandes der Malefizakten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart wurden 192 Hexenverfahren aus dem Württemberg des 17. Jahrhunderts identifiziert, unter denen 32 Verfahren ausfindig gemacht werden konnten, bei denen Kinder im Mittelpunkt standen. Nach der Transkription der Prozeßakten, die mitunter nur wenige, in anderen Fällen jedoch einige Hundert Seiten umfassen, wurden aus diesen 32 Verfahren 39 Kinder, die in den betreffenden Hexereiverfahren eine zentrale Rolle spieleten, in eine weitergehende Auswertung einbezogen. Zur Vorbereitung der Auswertung wurde das Aktenmaterial zu eindeutig bestimmbaren und in ihrer Ausprägung gegeneinander abgrenzbare Daten umgeformt und die maßgeblichen Inhalte über einen nominal, gelegentlich ordinal skalierten Fragebogen mit 67 Items quantitativ ausgewertet.

War die zeitliche Verteilung der Hexenprozesse gegen Erwachsene in Württemberg zweigipfelig - ein erster Höhepunkt liegt um 1630, ein zweiter um 1670 -, so liegt der Höhepunkt der Kinderhexenverfolgungen in den letzten vierzig Jahren des 17. Jahrhunderts. Hinsichtlich der Variable "Geschlecht" sind die Kinderhexen, im Unterschied zu der Verteilung der Hexenprozesse insgesamt (in Württemberg kommt auf drei Frauen ein Mann), nahezu gleichwertig verteilt. Die Untersuchung der Altersverteilung ergab, daß die meisten betroffenen Kinder zwischen 7 und 10 Jahre alt waren; das jüngste Kind war drei Jahre alt. Bei den in Gang gesetzten Verfahren gegen Kinder sind amtliche Maßnahmen, die bereits im Vorfeld eines Prozesses zu Ende kamen, von den eigentlichen Prozeßverfahren zu unterscheiden, die bis zur Urteilsfindung vorangetrieben wurden. Bei 39 Kindern wurden in 32 Fällen die Verfahren nach dem Stadium der Untersuchung abgeschlossen, 7 Kinder wurden in einen eigentlichen Prozeß verwickelt. Was die Verwicklung in Hexereiverdacht betrifft, so wurden 4 Kinder als Opfer von Verhexungen erfaßt, 34 als aktive "Kinderhexen"; von 35 Kindern wurden Denunziationen vorgebracht. In 32 Fällen gaben sich die Kinder als Hexen aus und denunzierten andere Personen. Eindeutig ist der beträchtliche Grad an Freiwilligkeit bei den Kinderdenunziationen.

Die Bestrafung der Kinderhexen spielte eine quantitaiv nachgeordnete Rolle. In zwei Fällen wurde die Todesstrafe ausgesprochen, fünf Kinder wurden "mit Ruten gestrichen", in 24 Fällen wurde intensivierte religiöse Erziehung verordnet. Sechs Kinder wurden in für geeignet gehaltenen Familien untergebracht, fünf kamen in ein Spital. Oft erhoffte man sich von angeordneter Fremdplazierung gekoppelt mit verstärkten Erziehungsanstrengungen im christlichen Glauben positive Einflüsse. Erziehungsbemühungen gewannen den Vorzug vor Strafe.

Die Verfahrensdauer reichte von einem Monat bei 19 Kindern bis zu zwei Jahren bei 3 Kindern, in einem Fall sogar noch länger. Bei 28 Kindern war Selbstbezichtigung Anlaß des Verfahrens. 14 Kinder wurden in Haft genommen, Mädchen deutlich seltener als Jungen. 10 Kinder beschuldigten ihre Mütter als Hexe, 5 Kinder wollten von ihrer eigenen Mutter zum Hexenwerk verführt worden sein, andere Kinder nannten Geschwister, Vater, weitere Familienangehörige oder andere Personen als Verführer. Die Zahl der von den Kindern denunzierten Personen reicht von 3 bis über 20. 33 Denunziationen der untersuchten Kinder lösten behördliche Untersuchungen aus, die in 8 Fällen zu Inhaftierungen, in 3 Fällen zu Verbannungsstrafen und in mindestens zwei Fällen zu Todesstrafen führten.

Die Untersuchung der Lebenssituationen der Kinderhexen ergab, daß bei 11 Kindern die Väter nicht mehr lebten, in zwei Fällen war der gestorbene Vater durch einen Stiefvater ersetzt worden. Sechs Kinderhexen war die leibliche Mutter verstorben, vier Kinder waren Vollwaise. 16 Kinder lebten zum Zeitpunkt des Hexereiverfahrens in unvollständigen Familien. Die Mütter von 11 Kindern standen in ihren Gemeinden in schlechtem Ruf. 21 der untersuchten 39 Kinder lebten in Armut. Ein beträchtlicher Teil der Kinderhexen lebten fremdplaziert. Die damit einhergehende Labilisierung der Lebenssituation scheint eine relevante Einflußgröße gewesen zu sein, wenn Kinder in den Ruf der Hexerei kamen. Bei einer gewissen Anzahl der Kinder (etwa einem Viertel) erscheint es wahrscheinlich, daß sexueller Mißbrauch sie zur Selbst- und Fremdbezichtigung motiviert hat.

Analysiert wurden insbesondere auch die religiösen Vorstellungen der betroffenen Kinder, vor allem der kindliche Hexenglaube und eventuelle Abweichungen vom offiziellen Hexenmuster. Von den Kindern, die behaupteten, am Hexentanz teilgenommen zu haben, behaupteten 22, sie hätten unmittelbaren Kontakt mit dem Teufel gehabt, während 16 Kinder angaben, einen Teufelspakt geschlossen zu haben. Über die quantitative Analyse hinausgehend, hat die inhaltsanalytische Untersuchung des transkripierten Aktenmaterials gezeigt, daß die Kinderhexenprozesse nicht nur periphere Begleiterscheinungen der Erwachsenenprozesse waren. Vielmehr wichen sie von letzteren hinsichtlich ihrer Anlässe, ihrer Verlaufsstrukturen und der dabei zu Tage tretenden Glaubensüberzeugungen auf charakteristische Weise ab.

Publikationen:

Hartwig Weber: Kinderhexenprozesse, Frankfurt am Main 1991.

Hartwig Weber: Die besessenen Kinder der Hexenverfolgungen, in: Der Evangelische Erzieher 3/1992, S.280ff.

Hartwig Weber: Gewalt gegen Kinder. Das Beispiel der Kinderhexenprozesse, in: Pädagogik 1/1993, S.42ff.

Hartwig Weber: "Von der verführten Kinder Zauberei". Hexenprozesse gegen Kinder im alten Württemberg, Sigmaringen 1996.

Hartwig Weber: Hexenprozesse gegen Kinder, in: Religion heute 25, 1996, S.12ff.

Hatzwig Weber: Hexenprozesse gegen Kinder, Insel Taschenbuch, Frankfurt am Main 2000.